Langjährige nationale und internationale Erfahrung in allen Phasen der Krise oder Insolvenz; globales Netzwerk renommierter Experten

 

Der fachliche Fokus von Ursula Schlegel liegt auf der Unterstützung bei Krisenprävention, bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen durch Sanierung und in Insolvenzverfahren.

Ursula Schlegel war in ihren ersten Berufsjahren als Rechtsanwältin in London tätig, qualifizierte sich dort 1998 auch als Solicitor. Seither ist ihre Kernkompetenz die Beratung deutscher und ausländischer Mandanten in nationalen wie grenzüberschreitenden Sachverhalten, auch in verhandlungssicherem Englisch. Ursula Schlegel wird als Sachverständige bestellt und trat in dieser Funktion vor US-Bundesgerichten auf.

Multinationale Mandate erfordern regelmäßig Beratung, die über deutsches und englisches Recht hinausgeht. Ebenso regelmäßig werden in nationalen wie internationalen Mandaten zusätzliches betriebswirtschaftliches und steuerrechtliches Knowhow erforderlich. Aktuell ist bei der Bewertung von Unternehmen und einzelnen Assets Spezialwissen wichtiger denn je. Bei solchem Beratungsbedarf unterstützt Ursula Schlegel Mandanten auf Wunsch mit ihrem über Jahre durch erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit gewachsenen nationalen wie globalen Netzwerk renommierter Experten.

Der Branchenfokus von Ursula Schlegel der letzten 20 Jahre lag in den Bereichen Handel, Immobilien, Automotive, Maschinenbau, Mode und Luxusgüter.


Beratungsangebot an Unternehmen, Insolvenzverwalter, Investoren, Verfahrensbeteiligte: Siehe im Folgenden.

Beratungsangebot an Unternehmen

Krisen sind Herausforderungen, die zu Chancen werden, wenn man sie zu nutzen weiß – durch maßgeschneiderten Einsatz der Instrumente, die deutsches und europäisches Recht sowie ausländische Rechtsordnungen zur Verfügung stellen, inner- und außerhalb formeller Insolvenzverfahren.

Viele der aktuell zur Verfügung stehenden Sanierungsinstrumente sind völlig neu und innovativ, sie gehen in der EU auf die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz zurück, an deren deutscher Umsetzung Ursula Schlegel als Expertin im Gesetzgebungsprozess beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV, beteiligt war.

Im deutschen Recht bietet seit dem 01.01.2021 eine diskrete, gerichtlich überwachte Sanierungsmoderation Anfechtungsschutz bei erfolgreichem Vergleich; der neue Restrukturierungsplan kann für finanzielle Restrukturierung genutzt und gegen den Willen opponierender Gläubiger durchgesetzt werden. Die Niederlande sehen, ebenfalls seit dem 01.01.2021, sogar Optionen zur leistungswirtschaftlichen Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens vor. Das praxisbewährte englische Scheme of Arrangement wurde 2020 zum „Super-Scheme“ optimiert, hier werden von Praktikern bereits die Möglichkeiten deutscher Anerkennung vom High Court bestätigter Schemes trotz Brexit ausgelotet.

Ursula Schlegel unterstützt Unternehmen dabei, das für die individuelle Situation geeignete Sanierungsinstrument auszuwählen, optimal vorzubereiten und erfolgreich umzusetzen. Dies in Zusammenwirken mit den Gesellschaftern, Organen und Beratern des Unternehmens und, so erforderlich, unter Beteiligung des Gerichts.

 

Beratungsangebot an Insolvenzverwalter

Ursula Schlegel war im Team des Insolvenzverwalters an der Bearbeitung komplexer nationaler wie internationaler Insolvenzverfahren beteiligt und insbesondere für die Betreuung von Investorenprozessen und diejenigen Themen verantwortlich, die ausländische Tochterunternehmen betrafen. Heute unterstützt sie nationale wie internationale Insolvenzverwalter bei effizienter und erfolgreicher Verfahrensdurchführung, insbesondere mit der Koordination von M&A-Prozessen oder der Stabilisierung bzw. bei der Verwaltung ausländischer Gruppengesellschaften in Konzerninsolvenzen.

 

Beratungsangebot an Investoren

Der Erwerb von Distressed Assets aus Krise und Insolvenz, die Zurverfügungstellung von „Fresh Money“ während der Krise oder zur Durchführung eines Restrukturierungs- oder Insolvenzplans kann für Investoren lukrativ sein. Gleichzeitig verbergen sich hier Fallstricke, zumal Transaktionen im Distressed-Sektor regelmäßig unter hohem Zeitdruck stehen. Ursula Schlegel berät Investoren zu allen Aspekten solcher Transaktionen und unterstützt bei Akquisitionsprozessen, etwa bei der Erstellung von Entscheidungsgrundlagen für Investment Committees.

 

Ursula Schlegel berät Verfahrensbeteiligte wie Kreditgeber und -versicherer sowie Vertragspartner von Unternehmen im Rahmen der Wahrung ihrer Rechtspositionen inner- und außerhalb der Insolvenz.

Beratungsangebot an Verfahrensbeteiligte

Diskretion

Anwaltliche Verschwiegenheit ist nach deutschem wie englischem Standesrecht oberstes Gebot. Sanierungsmandate und selbst Insolvenzverfahren, obwohl als solche öffentlich, sind besonders sensibel zu handhaben. Nicht umsonst versucht auch das neue StaRUG die Gratwanderung zwischen gerichtlichem und nicht öffentlichem Verfahren. Diskretion gilt daher auch für die mandatsbezogenen Inhalte dieser Website.